Vorgehen

Zunächst ist wichtig, dass Sie eine sich ankündigende oder bestehende Überschuldung nicht als ausweglose Situation hinnehmen. Suchen sie sich professionelle Hilfe bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.

In einer solchen kritischen Lebenslage gilt es, den Dingen gerade nicht ihren Lauf zu lassen, sondern allen Mut zusammenzunehmen und Schritte zur Schadensbegrenzung einzuleiten. Die Beratung in Schuldnerberatungsstellen kann erfolgreich sein, wenn Sie die Bemühungen der Schuldnerberater aktiv unterstützen. Fassen Sie Vertrauen, dann lassen sich zumeist die Schulden Schritt für Schritt abbauen.

Schuldnerberatung ist ein Prozess, der vom Erstkontakt über eine erste Einnahme-Ausgabe-Rechnung bis hin zur Schuldenregulierung führen kann.

Wir werden Ihre aktuelle Situation feststellen und bei Bedarf mit Ihren Gläubigern verhandeln. Im Rahmen der Verhandlungen werden wir den Gläubigern einen realistischen Regulierungsplan unterbreiten, der insbesondere Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten gerecht wird.

Sollte keine Einigung mit den Gläubigern zustande kommen, so besteht die Möglichkeit, den gerichtlichen Insolvenzantrag zu stellen.Dafür benötigen Sie u.a. eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Regulierung, die wir Ihnen als anerkannte Schuldnerberatungsstelle ausstellen dürfen.
Auch beim Insolvenzantrag können wir Sie unterstützen.

Nach Ablauf von in der Regel 6 Jahren wird Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt.

Weitere Einzelheiten können wir in einem Erstberatungsgespräch erörtern, das für Sie kostenfrei sein wird.