Kosten

Was kostet mich die Schuldnerberatung?

Ihr Erstgespräch in unserer Beratungsstelle ist immer kostenlos. 

Wenn Sie uns danach mit der Regulierung Ihrer Schulden beauftragen, werden dafür Kosten entstehen.

Es gibt in Bremen aber die Möglichkeit, beim Jobcenter Bremen oder dem Amt für soziale Dienste zu beantragen, dass diese Kosten für eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle übernommen werden. Wir sind eine solche von der Senatorin für Soziales anerkannte Stelle. Natürlich beraten wir Sie gerne, ob eine Kostenübernahme bei Ihnen in Betracht kommt.

Sollte Ihr Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Schuldnerberatung durch das Jobcenter Bremen oder das Amt für Soziale Dienste abgelehnt werden, werden wir gemeinsam eine Alternativlösung finden.

Bis dahin werden für Sie keine Kosten entstehen.

Für Bürger von außerhalb Bremens besteht u.U. die Möglichkeit, für die Schuldenregulierung auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzgericht Beratungshilfe zu erhalten. Hierbei können die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte Sie gerne unterstützen.